Mein & Fein Brautmomente in Forchheim

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mein & Fein Brautmomente

Inhaberin: Britta Pauli

 

1. Geltung

  • Die Bedingungen gelten beim Verkauf beweglicher Sachen an Verbraucher (nachfolgend „Käufer“ genannt) sowie bei Leistungen, Vereinbarungen und Dienstleistungen an Verbraucher von Mein & Fein Brautmomente, Inhaberin Frau Britta Pauli (nachfolgend „Mein & Fein“ oder „Verkäufer“ genannt), Wiesentstraße 16, 91301 Forchheim.
  • Mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge sowie Sondervereinbarungen sind schriftlich durch Mein & Fein zu bestätigen.
  • Eine von diesen Bedingungen abweichende Handhabung bewirkt auch dann keine stillschweigende Abänderung, wenn im Rahmen einer Geschäftsverbindung oder über längeren Zeitraum so verfahren wird.
  • Sollte Mein & Fein im Einzelfall (aus dem Grund der Kundenzufriedenstellung) von den AGB abweichendes verhandeln, geschieht dies im Vorbehalt aller Rechte für den Fall, dass keine Einigung zu erzielen ist.

 

2. Preise

  • Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Als verbindlich gelten die im Kaufvertrag angegebenen Preise. Die verwendeten Preisangaben schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Alle vorher erschienenen Preislisten und Angebote verlieren ihre Gültigkeit.
  • Der gesamte Kaufpreis ist sofort mit Abschluss des Kaufvertrags fällig. Änderungen an gekauften Artikeln werden erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises vorgenommen und sind bei Übergabe des geänderten Artikels sofort fällig.

 

3. Lieferung und Zahlung

  • Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang (100% Vorauskasse) innerhalb einer Frist von einer Woche nach Vertragsabschluss ausschließlich per EC-Karte oder per Überweisung auf das nachstehende Konto fällig:

Volksbank Forchheim
Kontoinhaberin: Britta Pauli
IBAN DE25 7639 1000 0000 0201 76
BIC GENODEF1FOH.

  • Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers sieben Tage nach Vertragsschluss in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
  • Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.
  • Die Bestellung des Brautkleides erfolgt seitens des Verkäufers umgehend nach Feststellung des Zahlungseingangs. In Prospekten, Internet, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
  • Leistungsort ist der Ort der Niederlassung des Verkäufers. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand am Leistungsort abzuholen. Der Käufer trägt die Kosten der Abholung. Im Falle einer Versendung auf Wunsch des Käufers trägt dieser die Kosten der Versendung ab dem Leistungsort; Regelungen zum Gefahrübergang bleiben unberührt.
  • Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
  • Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind, wobei die verursachten zusätzlichen Versandkosten (sofern welche entstehen sollten) vom Käufer getragen werden.

 

4. Gewährleistung und Haftung

  • Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware dem Verkäufer anzuzeigen; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Später auftretende Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Die Mängel sind in Textform und so detailliert wie dem Käufer möglich zu beschreiben.
  • Zeigt der Käufer einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung des Verkäufers nicht besteht, und hatte der Käufer bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Käufer dem Verkäufer den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist der Verkäufer insbesondere berechtigt, die beim Verkäufer entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Käufer verlangte Reparatur, vom Käufer erstattet zu verlangen.
  • Will der Käufer bei Vorliegen eines Mangels Schadensersatz statt der Leistung verlangen und ist die Sache nachzubessern, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
  • Führt der Annahmeverzug des Käufers zu einer Verzögerung der Auslieferung, so hat der Käufer dem Verkäufer für die Verzugsdauer die üblichen Lagerkosten zu erstatten. Der Verkäufer ist stattdessen aber auch berechtigt, die Einlagerung der Sache bei einer Spedition vorzunehmen und dem Käufer die hierbei entstehenden tatsächlichen Aufwendungen zu berechnen.
  • Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.
  • Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer 5. dieser Bedingungen, die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer 6. dieser Bedingungen.
  • Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

5. Verzug

  • Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht vom Verkäufer zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.
  • Der Verkäufer haftet bei Verzug mit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5% und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 5% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind – auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 dieses Absatzes gegeben ist. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

6. Unmöglichkeit

  • Soweit die Lieferung unmöglich ist, haftet der Käufer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Unmöglichkeit beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz neben und/oder statt der Leistung einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen insgesamt auf 5% des Wertes der Lieferung. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind – auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer Fall nach Satz 1 gegeben ist. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

7. Rücktritt

  • Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Verkäufers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln gelten jedoch die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt.

 

8. Verjährung

  • Soweit eine gebrauchte Sache Kaufgegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – sechs Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr. Soweit ein neue oder neu herzustellende Sache Kaufgegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – einheitlich ein Jahr.
  • Die für Schadensersatzansprüche geltenden Verjährungsfristen nach Ziffer 8. Aufzählungspunkt 1 gelten für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.
  • Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten jedoch mit folgender Maßgabe:
    • Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen hat.
    • Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
    • Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  • Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.
  • Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
  • Die vorstehenden Regelungen gelten, soweit sie auch für Schadensersatzansprüche gelten, entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.
  • Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden

 

9. Termine

  • Terminvereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer sind bindend. Sollte der Käufer einen vereinbarten Termin mit einer Vorlaufzeit von weniger als 24 Stunden absagen – egal aus welchem Grund – ist der Verkäufer berechtigt, eine Gebühr von 50,00 Euro vom Käufer zu verlangen.
  • Der 1. Beratungstermin zu den normalen Öffnungszeiten ist kostenfrei. Weitere Beratungstermine in Bezug auf den Brautkleidkauf werden mit einem Betrag von 50,00 Euro berechnet. 
  • Für Beratungstermine im Rahmen des Moonlight-Shoppings oder außerhalb der Öffnungszeiten wird ein Betrag von 50,00 Euro berechnet, welcher im Falle eines Brautkleidkaufs mit dem Kaufpreis verrechnet wird.
  • Beratungstermine im Rahmen eines Hausbesuchs werden unter der Voraussetzung angeboten, dass die Anfahrt für einen Mitarbeiter von Mein & Fein Brautmomente, im Sinne der Entfernung zu Forchheim, zumutbar ist. Es besteht somit kein Anspruch auf Durchführung eines Hausbesuches bzw. bedarf es stets einer individuellen Abstimmung mit Mein & Fein Brautmomente. Für diese Termine wird ein Betrag von 100,00 Euro berechnet, welcher nicht mit dem Kaufpreis verrechnet wird.

 

10. Sonstiges

  • Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  • Forderungen des Käufers gegen den Verkäufer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber an Dritte abgetreten werden.
  • Es gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Nürnberg nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Verlegt der Käufer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt nach Vertragsabschluss nach außerhalb Deutschlands oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand für Klagen gegen den Käufer Nürnberg. Ausschließliche Gerichtsstände, z.B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt.

 

9. Änderung der AGB

  • Wir behalten uns vor, diese Bedingungen gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen umzusetzen, z. B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch oder ihre erneute Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gelten dann die neue AGB.

Stand: 12.03.2022